Bei schlechtem Wetter jeweils eine Woche später
Gemäss GV vom 18.09.2020 gilt folgender Beschluss:
Pro Jahr finden 3 Frondienste statt. Jedes Mitglied muss mindestens einmal mithelfen. Das Fernbleiben vom
Frondienst wird zusammen mit der Jahresrechnung mit Fr. 75.- belastet Der Frondienst zählt nur wer bis spätestens 08.45 eintrifft.
Anmelden ist nicht mehr nötig.
Jedes Mitglied muss mindestens einmal mithelfen.